Häufige Fragen zur Schuldnerberatung in Helmstedt
Hier beantworten wir die Fragen, die uns am häufigsten erreichen: zu Kosten, Dauer, P-Konto, SCHUFA, Wohnung und Auto. In klaren Worten, ohne Kleingedrucktes. Fehlt Ihre Frage? Ein Anruf genügt.
Vertraulich

Fast jeder, der zu uns kommt, stellt dieselben Fragen. Sie zu stellen, bevor man handelt, ist klug. Und wenn Ihre Frage fehlt: Das Erstgespräch ist vertraulich.
Klare Antworten, kein Kleingedrucktes
Ein Tipp auf die jeweilige Frage öffnet die Antwort. Ihre Frage fehlt? Greifen Sie zum Hörer, wir klären sie sofort.
Kosten und Dauer
Was kostet die Schuldnerberatung in Helmstedt?
Für das Erstgespräch zahlen Sie unabhängig von Ihren Schulden nichts. Mit Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist die gesamte Begleitung bis zum Insolvenzantrag kostenfrei. Sonstige Kosten nennen wir immer vorher.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Das Verfahren dauert bis zur Restschuldbefreiung meist 3 Jahre (§ 287 InsO). Dabei führen Sie pfändbares Einkommen ab und erfüllen festgelegte Pflichten. Vorher suchen wir eine außergerichtliche Einigung, die den Weg verkürzen kann.
Konto, Pfändung und SCHUFA
Wie funktioniert ein P-Konto und welchen Schutz bietet es für mein Geld?
Das P-Konto schützt monatlich 1.590 Euro vor Pfändung (Stand 1. Juli 2026), bei Unterhaltspflichten mit entsprechendem Nachweis mehr. Pro Person ist eines erlaubt. Die Bank muss Ihr Girokonto auf Antrag kostenlos umwandeln. Höhere Freibeträge können wir bescheinigen.
Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?
Bei einer Kontopfändung zählt ein schneller Antrag auf Umwandlung zum P-Konto. Damit bleiben 1.590 Euro monatlich geschützt, bei Unterhaltspflichten mit entsprechendem Nachweis mehr. Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).
Was passiert mit meinem SCHUFA-Eintrag?
Die Insolvenz steht während des Verfahrens in der SCHUFA. Seit 2023 wird dieser Eintrag 6 Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht. Für die Übergangszeit erklären wir Ihnen die wichtigen Punkte.
Wohnung, Auto und Verfahren
Sind meine Wohnung und mein Auto in Gefahr?
In der Regel nicht. Zahlen Sie die laufende Miete, ist die Wohnung nicht automatisch gefährdet. Ein beruflich benötigtes Auto mit überschaubarem Wert kann bleiben. Auch Kleidung, Möbel und die übliche Ausstattung sind geschützt.
Ist die Beratung wirklich vertraulich?
Ja. Wegen unserer Schweigepflicht erfahren Arbeitgeber, Angehörige und Nachbarn nichts von der Beratung. Sie dürfen zuerst anonym anfragen. Nur das Insolvenzverfahren selbst wird gesetzlich im Insolvenzregister bekanntgemacht.
Wer hinter der Beratung steht und weshalb wir nichts verkaufen
Muss es immer eine Insolvenz sein?
Nein. Wir prüfen zunächst Ratenplan, Vergleich, Teilerlass oder Stundung. Eine Privatinsolvenz folgt erst, wenn keine außergerichtliche Lösung gelingt. Die Grundlage dafür schaffen wir im Erstgespräch.
Der erste Termin und der Kontakt
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin dabeihaben?
Hilfreich sind Mahnungen, Inkasso- und Gerichtsschreiben, Kreditverträge, Kontoauszüge, Einkommensnachweise und laufende Kosten, möglichst sortiert. Auch wenn etwas fehlt, findet der Termin statt.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Ein Termin ist meist kurzfristig möglich, oft in derselben Woche. Erwähnen Sie eine Pfändung oder einen nahen Gerichtstermin sofort. Sie erreichen uns telefonisch, per WhatsApp oder über das Rückruf-Formular.
Wie melde ich mich, wenn ein Telefonat gerade nicht möglich oder nicht gewünscht ist?
Nutzen Sie WhatsApp oder das Rückruf-Formular, wenn ein Anruf schwerfällt. Vorname und Telefonnummer reichen aus. Wir melden uns werktags zu Ihrer gewünschten Zeit diskret zurück.
Kümmert sich die Beratung auch um Rückstände beim Finanzamt, beim Jobcenter oder um Unterhaltsschulden?
Ja. Dazu zählen Rückstände bei Finanzamt, Jobcenter und Krankenkasse, außerdem Bußgelder und Mietschulden. Unterhalt und Geldstrafen folgen besonderen Regeln. Wir prüfen, welche Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst sind.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann fragen Sie uns
Greifen Sie zum Telefon oder lassen Sie sich zurückrufen. Das Gespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.
Rückruf anfordern
Unsere Rückmeldung kommt werktags, diskret und ohne Druck.
„Ich hätte viel früher fragen sollen.“
Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Wer fragt, zahlt dafür nichts, und oft verändert genau das alles. Greifen Sie zum Telefon, dann müssen Sie das nicht länger allein tragen.
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