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Der Hoffnungsanker

Restschuldbefreiung: in der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei

Den ausführlichen Ratgeber dazu gibt es auf inso-start.de: Schuldenfrei durch Restschuldbefreiung, in der Regel nach 3 Jahren

Eine Privatinsolvenz endet mit einem Schlussstrich. Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung, womit erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar sind. Seit der Reform 2020 ist es in der Regel bereits nach 3 Jahren so weit (§ 287 InsO).

Drei Jahre wirken zunächst wie eine lange Zeit, gerade wenn man am Anfang steht. Der Weg dorthin ist aber geregelt und überschaubar, hat ein klares Ziel, und Sie gehen ihn nicht ohne Begleitung.

Vertraulich Gemeinnützig

Symbolbild: Person tritt von hinten durch eine offene Tür ins sanfte Licht
Gemeinnützig, § 305 InsO anerkannt
Jahre bis zur Restschuldbefreiungin der Regel, gesetzlich geregelt nach § 287 InsO
Symbolbild, mit KI erstellt
Was bedeutet das?

Restschuldbefreiung bedeutet: ein Schlussstrich

Die Restschuldbefreiung ist der Punkt, auf den die ganze Privatinsolvenz zusteuert. Mit ihr sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Was während der Verfahrenszeit aus dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens möglich war, haben Sie erbracht. Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Schulden, die neu entstehen, werden nicht erfasst. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.

Eines vorweg: Wunder verspricht Ihnen hier niemand. Sie durchlaufen ein gesetzlich geordnetes Verfahren mit festen Regeln, das bei ehrlicher Mitwirkung in der Regel zum Ziel führt.

In einem Satz

Eine überschaubare Zeit durchhalten, danach sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Der Weg dorthin im Überblick:

  • 3 Jahre Regeldauer. Die Restschuldbefreiung wird seit der Reform 2020 in der Regel 3 Jahre nach der Verfahrenseröffnung vom Gericht erteilt (§ 287 InsO).
  • Existenzminimum bleibt geschützt. Nach der monatlichen Pfändungstabelle bleibt Arbeitseinkommen ohne Unterhaltspflichten bis 1.589,99 Euro unpfändbar (Stand 1. Juli 2026). Auf dem P-Konto beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.590 Euro.
  • SCHUFA-Eintrag verschwindet schnell. Seit 2023 löscht die SCHUFA die Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach der Erteilung.

Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob die Restschuldbefreiung für Sie der passende Weg ist.

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So läuft es ab

Der Weg bis zur Restschuldbefreiung

Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden.

  1. Das Verfahren wird eröffnet

    Tag 0

    Kommt die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht zustande, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen den Verbraucherinsolvenzantrag. Damit endet unsere Tätigkeit. Die Frist läuft ab der Eröffnung des Verfahrens. Für Insolvenzgläubiger gelten im eröffneten Verfahren die gesetzlichen Vollstreckungsbeschränkungen. Neue Forderungen sind gesondert zu prüfen.

  2. Verfahren und anschließende Wohlverhaltensphase

    in der Regel 3 Jahre

    Ihre Pflichten in dieser Zeit bleiben überschaubar: arbeiten oder sich ernsthaft um Arbeit bemühen, den pfändbaren Teil des Einkommens an den Treuhänder abgeben und Änderungen mitteilen. Was zum Leben nötig ist, behalten Sie.

  3. Das Gericht prüft und entscheidet

    am Ende der 3 Jahre

    Sind die Pflichten erfüllt, sieht sich das Gericht den Verlauf an und erteilt Ihnen die Restschuldbefreiung. Erfasste Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Wer ehrlich bei der Sache bleibt, erhält sie in der Regel zuverlässig.

  4. Restschuldbefreiung und SCHUFA

    6 Monate danach

    Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Seit 2023 wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung schon 6 Monate nach der Erteilung aus der SCHUFA entfernt, statt wie früher erst nach 3 Jahren. Andere Einträge und die Bonitätsprüfung durch Vertragspartner bleiben maßgeblich.

In einem kurzen Gespräch sagen wir Ihnen ehrlich, welcher Schritt in Ihrem Fall als Nächstes ansteht. Das Erstgespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.

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Pflichten bis zur Restschuldbefreiung

Was Sie in den 3 Jahren tun müssen

Die meisten Menschen können diese Pflichten ohne große Mühe erfüllen, sie bleiben überschaubar. Im Kern zählt nur eines: ehrliches Mitwirken.

Arbeiten oder sich bemühen Sie üben eine zumutbare Beschäftigung aus oder weisen ernsthafte Bemühungen um eine Stelle nach. Niemand verlangt Unmögliches.
Pfändbaren Anteil abführen Die Pfändungstabelle bestimmt den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens. Ohne Unterhaltspflichten bleibt monatliches Arbeitseinkommen bis 1.589,99 Euro unpfändbar (Stand 1. Juli 2026).
Änderungen melden Wenn Sie umziehen oder die Arbeitsstelle wechseln, geben Sie Bescheid. So bleibt das Verfahren geordnet, und Rückfragen entstehen gar nicht erst.
Ehrlich bleiben Verschweigen Sie keine Einnahmen und machen Sie keine falschen Angaben. Wer transparent mitwirkt, erreicht das Ziel zuverlässig.

Während des eröffneten Insolvenzverfahrens fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO). Welche Folgen das bei der Vorbereitung Ihres Antrags hat, erläutern wir Ihnen. Unsere Tätigkeit endet mit der Erstellung des Verbraucherinsolvenzantrags.

Die SCHUFA danach

6 Monate nach dem Schlussstrich ist der Eintrag weg

Lange Zeit war es so, dass der SCHUFA-Eintrag auch nach der Restschuldbefreiung noch über Jahre bremste. 2023 kam die Änderung. Seither verschwindet der Eintrag bereits 6 Monate nach der Erteilung.

Der Weg zurück in ein normales finanzielles Leben wird dadurch spürbar kürzer. So sieht der Zeitstrahl im Einzelnen aus:

Tag 0 · Restschuldbefreiung

Das Gericht spricht die Restschuldbefreiung aus. Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar.

Erste Monate

Noch führt die Auskunft den Eintrag. Für diese Zeit raten wir zu einem ruhigen Start mit Plan.

Nach 6 Monaten

Der Eintrag wird gelöscht. In der SCHUFA-Auskunft taucht die Restschuldbefreiung nicht mehr auf, ein ganz normaler finanzieller Neubeginn wird möglich.

Wie sieht der Neustart bei Ihnen konkret aus? Wir gehen ihn gemeinsam mit Ihnen durch.

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Der Neuanfang

Was Ihnen nach der Restschuldbefreiung wieder offensteht

Ist der SCHUFA-Eintrag erst gelöscht, geht vieles wieder. Unser Rat: langsam und mit Plan beginnen, damit der frische Anfang auch Bestand hat.

Wohnung Weil die Auskunft die Restschuldbefreiung nicht mehr ausweist, fällt die Wohnungssuche wieder leichter.
Normales Konto Anstelle des Kontos mit Pfändungsschutz können Sie wieder ein normales Girokonto führen, häufig auch mit Karte.
Verträge Nach und nach lassen sich wieder Verträge abschließen, zum Beispiel Mobilfunk oder Strom ohne Vorkasse. Das Vertrauen wächst dabei Stück für Stück.
Luft zum Atmen Wegen erfasster Insolvenzforderungen kann nach der Restschuldbefreiung grundsätzlich nicht mehr gegen Sie vorgegangen werden. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

In den ersten Monaten gibt es ein paar Punkte, auf die Sie achten sollten, damit der Neustart gelingt. Wir zeigen sie Ihnen.

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Häufige Fragen

Fragen zur Restschuldbefreiung

Ihre Frage fehlt in der Liste? Greifen Sie zum Telefon. Sie bekommen die Antwort direkt.

Wann sind Sie nach der Insolvenz schuldenfrei?

In der Regel nach 3 Jahren. Seit der Reform 2020 gewährt das Gericht die Restschuldbefreiung regulär 3 Jahre, nachdem das Verfahren eröffnet wurde (§ 287 InsO). Die erfassten Insolvenzforderungen sind dann grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar; Ausnahmen bleiben bestehen. Wie es genau abläuft, richtet sich nach dem Einzelfall.

Was ist die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden. Während des eröffneten Insolvenzverfahrens fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO).

Werden wirklich alle Schulden erlassen?

Die erfassten Insolvenzforderungen sind Ihnen gegenüber grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar (§ 301 InsO). Sie verschwinden rechtlich nicht. Schulden, die neu entstehen, werden nicht erfasst. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.

Wann verschwindet die Restschuldbefreiung aus der SCHUFA?

Seit 2023 entfernt die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach deren Erteilung, die frühere Frist von 3 Jahren gilt nicht mehr. Der Rückweg in ein normales finanzielles Leben fällt dadurch deutlich kürzer aus.

Welche Möglichkeiten haben Sie nach der Restschuldbefreiung wieder?

Sobald der SCHUFA-Eintrag gelöscht ist, stehen viele Türen wieder offen: eine neue Wohnung, ein normales Girokonto ohne Pfändungsschutz, mit der Zeit auch wieder Verträge und Kredite. Unsere Empfehlung ist ein langsamer Start mit Plan. Worauf es in den ersten Monaten ankommt, zeigen wir Ihnen im Gespräch.

Ist ein Scheitern der Restschuldbefreiung noch möglich?

Ja. Die gesetzlichen Versagungsgründe reichen über grobe Pflichtverletzungen hinaus. Dazu gehören etwa bestimmte Insolvenzstraftaten, falsche Angaben oder schuldhafte Verletzungen der Erwerbs- und anderer Obliegenheiten (§§ 290, 295, 296 InsO). Welche Voraussetzungen und Antragsfristen gelten, hängt vom jeweiligen Grund ab.

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„In der Regel sind es 3 Jahre bis zum neuen Anfang.“

Die Restschuldbefreiung ist keine vage Zusage, sondern ein Weg, den das Gesetz regelt und der ein klares Ziel hat. Den ersten Schritt müssen Sie selbst gehen. Jeden weiteren nehmen wir Ihnen ab.

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